Fragen und Antworten rund um die Pflege

1. Jan. 2024 | Aktivitäten

Hier finde Sie einige Antworten auf die Fragen:
Alle Informationen und Hinweise ohne Gewähr.

Was kostet ein Seniorenheim im Monat?
Am 01.07.2024 beträgt der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für Pflegeheimplätze im Saarland 3.431 Euro im ersten Jahr des Heimaufenthalts. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Bundesland erheblich. Bei uns sind es aktuell ab 3.103 Euro im Monat. Nachstehend der Link zu unserer Preisliste…

Was ist der Unterschied zwischen Seniorenresidenz und Seniorenheim?
Obwohl im Grundsatz beide Begriffe dasselbe beschreiben – eine Wohneinrichtung für Senioren – unterscheiden sie sich häufig in den Menschen, die dort aufgenommen werden: Während Seniorenheime für jedermann zugänglich sind, richten sich Seniorenresidenzen häufig ausdrücklich an betuchtere Senioren.

Was ist der Unterschied zwischen Altersheim und Seniorenheim?
Altenheim und Seniorenheim sind häufig synonym verwendete Begriffe für Wohn- und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen. Die Begriffe sind nicht rechtlich geschützt.

Wer zahlt das Seniorenheim?
Wer übernimmt die Pflegeheim-Kosten? Den Anteil für die Pflege übernimmt je nach Pflegegrad die Pflegekasse. Unterkunft, Verpflegung und alles, was der Pflegebedürftige auch zuhause tragen müsste, gehören zum Eigenanteil. Dieser wird vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt. Sollte kein vermögen vorhanden sein, oder nur eine geringe Rente, zahlt in der Regel der Sozialhilfeträger den fehlenden Betrag.

Was macht ein gutes Seniorenheim aus?
– Hören Sie auf Ihr inneres Gefühl, nicht jede/r passt in jedes Seniorenheim.
– Wie geht das Personal mit den Bewohnern um?
– Wie ist die Atmosphäre im Pflegeheim? Gibt es einen Garten, welche Angebot an Aktivitäten gibt es und wie ist die Motivation des Pflegepersonals?
– Gibt es eine ärztliche Betreuung? Bei uns sind Ärzte des Ortes im Heim vorhanden.
– Wie ist die Einbindung ins örtliche Leben? Bei uns sind Schulen und der örtliche Kindergarten ins Haus integriert.
– Was steht auf dem Speiseplan? Wir kochen selbst und die Senioren sind in die Speisepläne eingebunden und können gerne Ihre Speisewünsche und Rezepte in unsere 12 Speisepläne integrieren.

Wer zahlt das Heim, wenn die Rente nicht reicht?
Das Sozialamt beteiligt sich in den Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können. Wir können Ihnen gerne bei der Antragstellung helfen und Ihnen entsprechende Ansprechpartner nennen.

Wie verringert sich der Eigenanteil im Pflegeheim?
Je länger eine pflegebedürftige Person also im Heim lebt, desto geringer wird ihr Eigenanteil. Seit Januar 2024 gilt: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 Prozent zum Eigenanteil bei, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Wann müssen Kinder für ihre Eltern im Pflegeheim zahlen?
Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Diese Grenze hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz gebracht.

Ist ein Pflegeheim oder Betreutes Wohnen besser?
Wir bieten beide Leistungen an und beraten Sie gerne, welche Leistung mehr Sinn macht.
Betreutes Wohnen ist dann besonders sinnvoll, wenn Sie in begrenztem Maß Hilfe im Alltag benötigen, aber weiter selbständig wohnen möchten. Wenn Sie sehr viel Hilfe und Pflege benötigen, ist ein Pflegeheim oder eine vergleichbare Einrichtung sinnvoller und günstiger.

Ist eine 24 Stunden rund um die Uhr Pflege günstiger.
Heimplätze können u. u. günstiger sein.

Bei einem Kostenvergleich sind alle in der Häuslichkeit anfallenden Kosten zu berücksichtigen.
– Kosten der Sozialversicherungspflichtig angemeldeten Betreuungskraft
– Kosten der Agentur
– Kosten für Flüge ins Heimatland
– Kosten für Lebensmittel der Betreuten und der Betreuerin
– Nebenkosten der Wohnung oder des Hauses, Öl, Heizung, Strom,…
– Instandhaltung und Reparaturen der Wohnung oder des Hauses und der Elektrogeräte, Fahrzeuge etc.